Mit der Anmeldung in der Kita erhalten die Erziehungsberechtigten den Betreuungsvertrag für Kindertagesstätten in Trägerschaft der jeweiligen Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Rülzheim, welcher unterzeichnet werden muss und als verbindlich gilt.
Ziel einer gelungenen Erziehungspartnerschaft ist zunächst, dass das Wohl des Kindes an erster Stelle steht. Durch verschiedene Quellen, wie die Kita-Info-App, Stellwände und Aushänge in der Kita und die Homepage wird über die pädagogischen Abläufe, organisatorische Inhalte und Neuigkeiten informiert. Einmal jährlich findet ein Entwicklungsstandgespräch und nach Bedarf weitere Gespräche zwischen pädagogischem Personal und Erziehungsberechtigten statt. Außerdem bieten Elternabende und Festlichkeiten einen entspannten Rahmen zum Austausch und Kennenlernen. Zudem werden in regelmäßigen Elternbeiratssitzungen verschiedenen Themen zwischen Eltern, Kita-Leitung und einem/r VertreterIn des pädagogischen Personals kommuniziert.
Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, sich in der "Schatzkiste” zu beschweren. AnsprechpartnerIn hierfür ist die Kita-Leitung, welche die Beschwerde in einem festgelegten Beschwerdeverfahren bearbeitet.
ELTERNAUSSCHUSS
Landesverordnung über die Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGEMLVO) Vom 17. März 2021
Auszug §5 Elternausschuss
“ (1) Der Elternausschuss soll ein Spiegel der Elternschaft der Tageseinrichtung sein. Die Zahl der Mitglieder des Elternausschusses bestimmt sich nach der
Zahl der Plätze der Tageseinrichtung. (…)”
Auszug §7 Aufgaben des Elternausschusses
“ (1) Der Elternausschuss hat die Aufgabe, die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit der Tageseinrichtung beratend zu unterstützen. Er berät den
Träger und die Leitung der Tageseinrichtung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit in der Tageseinrichtung und kann Anregungen für die Gestaltung und Organisation der Arbeit der Tageseinrichtung
geben. (…)”
Elternausschuss 2024/2025
Vorsitz: David Sehringer
Stellvertretender Vorsitz: Carolin Görs
Schriftführerin: Andreas Schwochow
Beiräte: Kerstin Bullach, Sina Haufe, Junior Fozo, Kristin Petit, Lisa Graf, Joseph Signing
KITABEIRAT
Der Kita-Beirat: Seine Mitglieder (vgl. § 7 KiTaG und §1 KiTaGBeiratLVO)
Anzahl: zu gleichen Teilen stimmberechtigte Mitglieder (i.d.R. 2) von:
- Träger (Stimmanteil 50 %)
- Kita-Leitung (Stimmanteil 15 %)
- pädagogische Fachkräfte (Stimmanteil 15 %)
- Elternausschuss (Stimmanteil 20 %)
sowie beratend: eine Fachkraft, die die in der pädagogischen Arbeit gewonnene Perspektive des Kindes einbringt
(FaKiP)
Zum Aufgabenbereich der grundsätzlichen Angelegenheiten zählen insbesondere
- dauerhafte Veränderungen der Inhalte und Formen der Erziehungsarbeit, (lt. Begründung zählen dazu: Änderungen der
pädagogischen Gruppenstruktur, die Einführung neuer päd. Programme, Veränderungen der Öffnungszeiten oder Verpflegungsangebote)
- dauerhafte Änderungen der Angebotsstruktur der Tageseinrichtung, zum Beispiel der Grundsätze des
Verpflegungsangebots
- Ausgleichsmaßnahmen bei Unterschreitung des Personalschlüssels (vgl. Betriebserlaubnis und § 21 Abs.6 Satz 3
KiTaG
Quelle: PowerPoint-Präsentation (rlp.de)